5. Digitalministerkonferenz stellt Weichen für digitale Zukunft
Bund und Länder übergreifende Agenda zur Modernisierung von Verwaltungsvorgängen
Die Digitalisierung bestimmt zunehmend den Alltag der Menschen. Gerade im Zuge der Entwicklung künstlicher Intelligenz werden Fortschritte bei der Umsetzung infrastruktureller Maßnahmen sich auf das Leben der Menschen auswirken – im Positiven wie im Negativen. So stand auch bei der 5. Digitalministerkonferenz (DMK) unter dem Vorsitz Hamburgs die Umsetzung einer gemeinsamen föderalen Modernisierungsagenda zwischen Bund und Ländern im Mittelpunkt. Dabei stellte das Gremium wichtige Weichen für die digitale Zukunft Deutschlands.


Zu Beginn der Konferenz stellte Jens Meier, der CEO der Hamburg Port Authority (HPA), digitale Lösungen im Hamburger Hafen vor. So werden beispielsweise Brücken und andere Bauwerke, die für Menschen schwer zugänglich sind, mit dem Roboterhund Spot regelmäßig überprüft. Auch Luft- und Wasserdrohnen kommen zum Einsatz. Die Geräte erstellen Wärmebild- oder Infrarot-Fotos, die auf einen digitalen Zwilling übertragen werden. Auch mittels KI können dann sicherheitstechnische Vorhersagen getroffen werden.
Durchgängig digitale Prozesse in der Verwaltung
Die föderale Modernisierungsagenda wurde am 04.12.2025 von Bund und Ländern beschlossen. Sie besteht aus 200 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern zum Abbau von Bürokratie. So sollen einheitliche Standards, offene Schnittstellen und durchgängig digitale Prozesse in der Verwaltung behördliche Aufgaben Bürger erleichtern und zeitaufwändige Behördengänge unnötig machen. Die Digitalisierung soll auch dabei helfen, Abläufe Bürgernaher zu gestalten.
Mit der Weiterentwicklung der DeutschlandID sollen zudem Unternehmensgründungen einfacher gestaltet werden. Mit der Law-as-Code Methode, die rechtliche Regelungen und Gesetzestexte in maschinenlesbaren Programmcode übersetzt, werden automatisierte Prüfungen ermöglicht. Dazu sollen länderübergreifenden Reallabors das Prinzip erproben und weiterentwickeln.
Paradigmenwechsel zu innfovationsfreundlicherem Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten gehört zu den zentralen Grundrechten der europäischen Rechtsordnung. Trotz der EU-weiten Umsetzung der DSGVO im Jahr 2018 gibt es erhebliche Unterschiede in der nationalen Umsetzung und praktischen Anwendung des europäischen Datenschutzrechts, was sich zunehmend auf die Umsetzung der Digitalisierung staatlicher Strukturen auswirkt. Im Zuge der DMK beschlossen die Minister einen Paradigmenwechsel hin zu einem innovationsfreundlicheren, risikobasierten Datenschutz. Dabei soll auch zunehmend KI in der Verwaltung zum Einsatz kommen. Zur Erprobung neuer Verfahren ist die Einrichtung regulatorischer Erprobungsräume (regulatory sandboxes) vorgesehen.
„Die Digitalministerkonferenz wird künftig eine aktive Rolle bei der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda übernehmen. Unser Ziel ist ein handlungsfähiger, wettbewerbsfähiger und digital souveräner Staat. Dafür braucht es einen modernen und innovationsfreundlichen Datenschutz, die konsequente Beschleunigung von Unternehmensgründungen sowie den weiteren Ausbau einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Nur wenn wir bestehende Regelwerke mutig an die Realitäten der digitalen Welt anpassen, stärken wir Deutschlands digitale Souveränität, sichern unsere Wettbewerbsfähigkeit und erhalten das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Prof. Dr. Kristina Sinemus, die Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation.
Foto © Beate Eckert-Kraft – www.imajix.de
