Bundesrat streicht Paragraph zur Majestätsbeleidigung

16. Dezember 2016 13:24 contrast media Aktuelles

Rathaus-Hamburg

Der Paragraph 103 StGB sorgte in diesem Jahr für Aufsehen, als er von dem Präsident der Türkei Recep Tayyip Erdoğan genutzt wurde, um den Satiriker Jan Böhmermann aufgrund eines Schmähgedichts anzuzeigen. Das Gesetz stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe. Nachdem die Klage bereits abgewiesen wurde, da die Staatsanwaltschaft den Straftatbestand nicht als erfüllt ansah, hat sich der Bundesrat nun der Hamburger Initiative zur Streichung dieses Gesetzes angeschlossen.

Mitantragsteller der Hamburgischen Gesetzesinitiative sind Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Jetzt muss sich noch der Deutsche Bundestag mit der Streichung des umstittenen Paragraphen beschäftigen.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „In einem demokratischen Rechtsstaat wird Meinungsfreiheit gelebt. Es ist ein hohes Gut, dass wir in Deutschland Staatsoberhäupter, staatliche Einrichtungen und Maßnahmen kritisieren können – ohne dafür bestraft zu werden. Unser Gesetz bietet ausreichend Schutz gegen Beleidigungen von Personen. Wir brauchen keine besondere Strafandrohung durch § 103 StGB für vermeintlich höher gestellt Persönlichkeiten – weg mit dem Gesetz.

Schön, dass das Bundesjustizministerium mit seiner gestern verschickten Gesetzesänderung zu § 103 StGB das auch so sieht. Es ist mir jedoch unverständlich, warum die Änderung erst 2018 in Kraft treten soll. Wir brauchen diesen Paragrafen nicht. Er sollte besser heute als morgen abgeschafft werden, bevor unser demokratischer Rechtsstaat noch öfter derart missbraucht wird.“

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