5 Jahre Hamburgisches Transparenzgesetz

06. Oktober 2017 10:23 contrast media Aktuelles ,

Rathaus-Hamburg

HmbTG verschafft Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen 

Am 6. Oktober 2012 trat das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) in Kraft, das Bürgerinnen und Bürgern ohne Antrag Zugang zu amtlichen Informationen, Daten und Dokumenten verschafft. Heute feuert das Gesetz, das das vertrauen in das Vorgehen von Verwaltungen und die Verantwortung des Einzelnen stärken soll, fünf Jahre alt.

Die verfügbaren Daten werden auf dem Transparenzportal zur Verfügung gesetllt, das deit April 2015 rund 22,7 Millionen Zugriffe von Nutzerinnen verzeichnete. Damit ist Hamburg in allen Bereichen des Transparenzrankings, zu denen Informationsrecht, Auskunftsplicht oder Antragstellung gehören, hohe Punktzahlen. Das Gesetz wurde 2011 Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie und dem Chaos Computer Club auf den Weg gebracht.

Dr. Till Steffen, Justizsenator: „Demokratie lebt vom Mitmachen. Und wer mitmachen will, muss informiert sein. Dafür schafft das Transparenzgesetz Voraussetzungen: für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, für eine informierte und kritische Teilhabe an Verwaltungsentscheidungen. Nach wie vor ist das Hamburgische Transparenzgesetz ein Gesetz ohne Beispiel und Hamburg spielt hier eine Vorreiterrolle. In der nahen Zukunft wird es vor allem darum gehen, das Gesetz und das Portal weiterzuentwickeln und diesen Prozess konstruktiv voranzutreiben. Besonders wichtig wäre es in diesem Zusammenhang, gesetzlich klarzustellen, dass Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wie z.B. die Handwerkskammer, nach dem Transparenzgesetz veröffentlichungspflichtig sind.“

Auch Helena Peltonen, Vorstandsmitglied Transparency International Deutschland e.V., lobt die Entwicklung: „Anfangs war natürlich Umlernen nötig, aber jetzt wissen alle, wie es geht und dass Transparenz nicht weh tut. Hamburg ist in Sachen Open Government wegweisend für ganz Deutschland und weitere Aktenschränke werden sich öffnen, wo öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden. Man fragt sich nur noch: Kann ich eine wichtige Begründung liefern, nicht zu veröffentlichen?“

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