Luftreinhalteplan: Hamburg setzt Durchfahrtverbote für ältere Diesel um
Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße von den Maßnahmen betroffen
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerits (BVerwG) in Leipzig, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich zuzulassen, hat Hamburg angekündigt, die im Luftreinhalteplan beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Diesel-Fahrzeuge bis Ende April 2018 an zwei Stellen umzusetzen.
Von den Maßnahmen betroffen sind Abschnitte an der Max-Brauer-Allee und an der Stresemannstraße. wo die Werte für Stickstoffdioxid noch über dem EU-Grenzwert liegen. Die Maßnahmen dienen dem Gesundheitsschutz der betroffenen Bevölkerung. Bereits im Juni 2017 hatte Hamburg die Durchfahrtsbeschränkungen im Rahmen des Luftreinhalteplans angeordnet. Die Beschränkungen betreffen an der Max-Brauer-Allee PKW und LKW älter als Abgasnorm Euro 6 bzw. VI und Abschnitte der Stresemannstraße für Diesel-Lkw (älter als Euro VI).
Ausnahmen für das Durchfahrtverbot
Anwohner sowie deren Besucher, Krankenwagen, Müllautos oder Lieferverkehre sind von der Beschränkung ausgeschlossen. Über Stichprobenkontrollen soll die Polizei gerade zum Beginn der Regelung für die Umsetzung.
Auch ältere Diesel-Fahrzeuge können durch eine Nachrüstung der Hardware deutlich bessere Werte erzielen. Bisher ist nicht geklärt, wer die Kosten für die Nachrüstung tragen soll.
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