Hamburger Denkmalschutzgesetz wird 100
Gesetz am 1. Januar 1921 in Kraft getreten
Am 1. Januar 1921 ist das Hamburger Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten. Damit bildet es seit nunmehr 100 Jahren einen wichtigen Rahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes der Stadt. Der historische Beschluss der Hamburger Bürgerschaft ging maßgeblich auf die Initiative engagierter Bürger zurück.
Das Denkmalschutzgesetz soll die Wertschätzung gegenüber der Vergangenheit fördern und einen fairen Ausgleich privater und öffentlicher Interessen wahren. Neben der Aufgabe, Denkmäler zu pflegen und zu schützen steht das Denkmalschutzamt Eigentümern beratend zur Seite, baukulturelle Lösungen auszuloten.
„In einer wachsenden und sich im stetigen Wandel befindende Metropole wie Hamburg braucht es engagierte Stimmen, die sich für den Erhalt unsere Denkmallandschaft einsetzen und ihre Geschichte jetzt und zukünftig erlebbar machen. Die Kolleginnen und Kollegen vom Denkmalschutzamt haben unsere vielfältige Denkmalkultur im Blick und nutzen ihre Expertise tagtäglich, um Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern zu beraten. Eine wichtige Basis, um Hamburgs Denkmalerbe und somit auch den Charakter unserer Stadt zu bewahren“, sagt Kultursenator Dr. Carsten Brosda.
Fotos: © Beate Eckert-Kraft – www.imajix.de