Köhlbrandbrücke wird Bundesstraße

29. Januar 2021 15:52 contrast media Aktuelles,Hafen,Wilhelmsburg , , ,

Die Köhlbrandbrücke bei Nacht

Ab Februar 2021 nördlicher Startpunkt der B3

Die Bundesstraße B3 zieht sich auf einer Gesamtlänge von rund 760 Kilometern bis an die Schweizer Grenze. Von dort aus führt sie über die Hauptstraßen 3 und 7 nach Basel. Ab dem 1. Februar 2021 wird die Kölbrandbrücke wird zum nördlichen Startpunkt der B3. Die Aufstufung zur Bundesstraße bedeutet für Hamburg, dass sich der Bund an den Kosten für eine neue Kohlbrandquerung beteiligen könnte.

Da die Kosten für die Sanierung der 1974 erbauten Hängebrücke als sehr hoch herausgestellt haben, gibt es Pläne, die Querung über den Köhlbrand auf anderen Wegen herzustellen. So gibt es Pläne, die Verbindung zwischen westlichem und östlichem Hafen eventuell mit einem Tunnel herzustellen.

Die Köhlbrandbrücke verbindet westlichen und östlichem Hafen

„Ihre Aufstufung zur Bundesstraße ist ein wichtiges Signal, dass der Bund die übergeordnete, nationale Bedeutung dieser Verkehrstrasse anerkennt und sich damit an der erforderlichen Erneuerung beteiligen kann. Die Köhlbrandbrücke ist in die Jahre gekommen und muss in absehbarer Zeit zwingend ersetzt werden. Die Planungen für den Neubau laufen daher bereits auf Hochtouren. Wir freuen uns darauf, dieses Jahrhundertprojekt partnerschaftlich mit dem Bund umzusetzen“, sagt der Senator für Wirtschaft und Innovation Michael Westhagemann,

5.5 Kilomerter mehr Bundesstraße für Hamburg

Insgesamt betrifft die Aufstufung zur Bundesstraße ab Februar 5,5 Kilometer. Neben der 3618 m langen Köhlbrandbrücke betrifft das auch die Finkenwerder Straße ab der A 7-Abfahrt Waltershof.

Enak Ferlemann, der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr bestätigt das Engagement des Bundes: „Die kommende Aufstufung zur Bundesstraße geht auf eine Einigung zwischen Bund und Hamburg aus dem Februar 2020 zurück. Die Baulast für die Köhlbrandquerung liegt dann zwar auch weiterhin bei der Stadt Hamburg, die Aufstufung schafft aber die rechtliche Voraussetzung für eine mögliche Förderung des Neubaus durch den Bund. Der Neubau ist notwendig, da die Köhlbrandbrücke etwa im Jahr 2030 den kritischen Schwellenwert zur Erhaltung erreicht hat. An der Köhlbrandquerung als leistungsfähiger Verkehrsanbindung des Hamburger Hafens besteht neben Interessen der Stadt Hamburg auch ein erhebliches Bundesinteresse.“

Foto: © Beate Eckert-Kraft – www.imajix.de

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