Hamburg beschließt erste Schritte zur Öffnung

07. Mai 2021 18:10 contrast media Aktuelles,Geschichte , , ,

Spielplatz zu Corona-Zeiten

Aufhebung der nächtliche Ausgangsbeschränkungen

Nach dem deutlichen Rückgang der 7-Tage Inzidenz unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen kündigt der Hamburger Senat die Rücknahme der nächtlichen Ausgangsbeschränkung an. Von den Lockerungen sollen auch Schulen betroffen sein. So können voraussichtlich ab Montag. dem 17. Mai Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule gehen. Voraussetzung für die Öffnungsschritte ist, dass die derzeitige Entwicklung bezogen auf die COVID-19 Pandemie anhält.

Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen

Geplant ist, dass nach den Maiferien alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht wieder in die Schule kommen können. Seit einem Dreiviertel Jahr war mit Ausnahme von Grundschulen und Abschlussklassen Corona-bedingt kein Unterricht an Hamburgs Schulen mehr möglich. Darunter haben besonders Kinder gelitten, die aus unterschiedlichen Gründen nicht die Unterstützung zu Hause bekommen konnten, die für das Lernen nötig ist. Aber auch Eltern im Home Office sind derzeit unter Dauerstress, neben ihrem Beruf noch ihre Kinder beschulen zu müssen.

„Die voraussichtliche Öffnung der Schulen für alle Jahrgangsstufen ist für die Eltern und Kinder sowie für die Schulen eine gute Nachricht, die große Erleichterung in vielen Familien auslösen wird. Gleichzeitig stellt diese Veränderung die Schulen und besonders die Schulleitungen jetzt vor große Aufgaben. Denn natürlich ist es für die Planung nicht einfach, dass sich diese positive gesundheitliche Entwicklung ausgerechnet in den Ferien vollzieht und dadurch die Planung des Wechselunterrichts für die Zeit ab Montag, 17. Mai, für die Schulen nicht leicht ist“, sagt Schulsenator Ties Rabe.

Nach dem Beschluss der Ausgangsbeschränkung hat sich die Infektionslage in Hamburg positiv entwickelt. Die Inzidenz ist seit Anfang April im Vergleich zu anderen Großstädten in Deutschland deutlich gesunken. Um den Erfolg nicht zu gefährden sollen die Einschränkungen in den kommenden Wochen schrittweise zurückgenommen werden. Als erstes soll ab dem 12. Mai die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr wegfallen. Zudem ist Kindersport bis zu 10 Personen im Freien wieder möglich.

Die weiteren Maßnahmen:

  • In der Kindertagesbetreuung ist die Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 17. Mai vorgesehen.
  • Außerschulische Musik- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche als Einzelunterricht oder in Kleingruppen sind wieder möglich in Verbindung mit einer Testpflicht für das Lehrpersonal.
  • Die generelle Maskenpflicht für Begleitpersonen auf Spielplätzen wird aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht weiterhin bei Unterschreitung des gebotenen Abstands von 1,5 m oder auf Anordnung im Einzelfall.

Lockerungen für Geimpfte und Genesene

Zudem tritt die Ausnahmeverordnung des Bundes in Kraft, nach der Geimpfte und Genesene tagesaktuell negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Das betrifft die Testpflicht bei körpernahmen Dienstleistungen sowie bei Arbeitgebern. Zusätzlich werden für Geimpfte und Genese diejenigen Befreiungen von Beschränkungen unmittelbar gelten, die in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes vorgesehen ist, die aller Voraussicht nach bereits am Sonntag, den 9. Mai in Kraft treten wird.

Öffnung der Museen

Auch für die Kultur ist etwas dabei. Ab 17. Mai können Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungshäuser unter flächenbezogener Personenzahlbegrenzung öffnen. Der Besuch ist verbunden mit den üblichen Hygienevorgaben. Zudem besteht eine Testpflicht sowie die Pflicht digitaler Kontaktnachverfolgung wie beispielsweise mittels der Luca App.

Foto: © Beate Eckert-Kraft – www.imajix.de

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